Zu den wesentlichsten Aufgaben der Oö. Sozialhilfeverbände gehören:
- Die Auszahlung der Bedarfsorientierte Mindestsicherung.
- Die Sicherstellung und Organisation der Mobilen Dienste (Heimhilfe, Fachsozialbetreuung-Altenarbeit,
Hauskrankenpflege, Familienhilfe).
- Der Betrieb eigener Alten- und Pflegeheime.
- Die Finanzierung und Abwicklung der von der Behörde festgesetzten Sozialhilfe
an Personen, die einen Heimaufenthalt nicht selbst finanzieren können.
- Die Finanzierung und der Betrieb von teilstationären Einrichtungen
zur Tagesstrukturierung.
- Die Gewährung von Langzeithilfe im Bereich der Familienhilfe.
- Die Finanzierung und Abrechnung der von der Jugendwohlfahrt festgesetzten
Maßnahmen.
- Die Abwicklung von Kostenbeiträgen an das Land Oberösterreich
nach dem Chancengleichheitsgesetz und Sozialhilfegesetz.
- Der Betrieb von Sozialberatungsstellen.
- Koordinationsaufgaben im Bereich der Betreuung und Pflege.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus dem Bereich des Sozial- und
Gesundheitswesens und deren Förderung.