Sozialhilfeverbände sind
Gemeindeverbände aller Gemeinden eines Bezirkes und haben die wichtige
Aufgabe mit ihren zahlreichen Einrichtungen Menschen in sozial
schwierigen Lagen zu unterstützen. Die
Organisation der Sozialhilfeverbände ist im
Oö. Sozialhilfegesetz geregelt.
Sozialhilfeverbände sind zuständig für:
Sozialberatung - Soziale Dienste
- Alten- und Pflegeheime - Geld und Sachleistungen an Hilfebedürftige
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